Tierschutzbeauftragte
Jede Einrichtung, die Tierversuche durchführt - so auch das FLI - muss mindestens eine fachkundige Person benennen, die intern auf die Einhaltung des Tierschutzes achtet und dies kontrolliert (Tierschutzbeauftragte). Dies ist gesetzlich festgelegt. Diese gesetzliche Forderung nach einem Tierschutzbeauftragten zur innerbetrieblichen Selbstkontrolle ist in Europa und weltweit einzigartig. Ebenso sind die Aufgaben eines Tierschutzbeauftragten gesetzlich festgelegt.
Der Tierschutzbeauftragte ist in der Grundausbildung ein Tierarzt mit einer fachlichen Weiterbildung für Versuchstierkunde, das einen eigenen wissenschaftlichen Fachbereich darstellt. Eine weitere Grundvoraussetzung für die Ausübung der Aufgaben als Tierschutzbeauftragter ist, dass dieser durch seine Tätigkeit in der Einrichtung nicht benachteiligt werden darf. Außerdem muss er in der Ausübung seiner Tätigkeit weisungsfrei und unabhängig sein.
Die Hauptaufgaben eines Tierschutzbeauftragten sind:
- Sicherstellung der Einhaltung des Tierschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Bedingungen und Auflagen
- Hinwirken auf die Umsetzung des 3R-Konzeptes
- Beratung der Wissenschaftler hinsichtlich der Planung, Durchführung und Dokumentation von Tierversuchen
- Kommunikation mit den Behörden
- Kontrolle der Versuchstierhaltung und der Versuchsdurchführung mit entsprechender Dokumentation
- Mitglied des Tierschutzausschusses
- Unterstützung der Fortbildung von Mitarbeitern in der Tierpflege, von Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Mitarbeitern
Die Aufgaben von Tierschutzbeauftragten
Kontakt
Dr. Beate Hoppe
Tierschutzbeauftragte
+49 3641 65-6605