Tierschutzausschuss

In Zusammenarbeit mit den Tierschutzbeauftragten überwacht ein Tierschutzausschuss die Einhaltung des Tierschutzes. Die Einsetzung eines solchen Ausschusses ist an Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, gesetzlich vorgeschrieben.

Mitglieder des Tierschutzausschusses sind am FLI eine oder mehrere Tierhausleitungen sowie gewählte Tierpfleger/innen und Wissenschaftler/innen. Das Gremium hat die Aufgabe, die Tierschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Wahrung des Tierschutzes zu unterstützen. Das heißt, beide entscheiden gemeinsam über tierschutzrelevante Regelungen und legen Maßnahmen fest, um den Tierschutz am FLI sicherzustellen und zu verbessern.

Der Tierschutzausschuss am FLI widmet sich unter anderem folgenden Themen:

  • Bessere Ausstattung (Enrichment) des Käfigs bei der Maus und des Aquariums beim Fisch
  • Optimierung beim Umgang mit den Tieren
  • Recherche, Prüfung und Einführung von alternativen Methoden, die Tierversuche ersetzen oder Eingriffe an Tieren überflüssig machen (nicht-invasive Methoden)
  • Effektive Schmerzbehandlung beim Fisch
  • Beratung und Bereitstellung von Informationen zu den oben genannten Punkten für alle Kolleginnen und Kollegen, die mit Tieren in Tierversuchen arbeiten
  • Festlegung interner Arbeitsabläufe zur Überwachung des Wohlbefindens der Tiere