Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Leibniz-Institut für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut (FLI) bemüht sich, seine Webseite (
) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.Rechtsgrundlage hierfür ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Als Forschungsinstitut sind die Aufgaben des FLI hochgradig wissenschaftlich. Das Zielpublikum der Webseite kommt vorrangig aus dem Wissenschafts- und Forschungsumfeld. Die Inhalte des Webauftritts richten sich daher primär an ein sehr spezielles Fachpublikum (Wissenschaftscommunity), so dass die bereitgestellten Inhalte (wissenschaftliche Texte und Grafiken etc.) prinzipiell die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen können. Das FLI bittet daher diejenigen, die auf derartige Barrieren stoßen sollten, um Verständnis (siehe auch Unverhältnismäßige Belastung).
Rechtliche Grundlagen
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL (https://www.leibniz-fli.de) veröffentlichte Webseite des Leibniz-Instituts für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut (FLI) in Jena, Thüringen.
Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level A, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2), sowie die weiterentwickelte Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), aus der sich die technischen Anforderungen ergeben.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Für die FLI-Webseite www.leibniz-fli.de wird das von BITV-Test empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt.
Die Webseite und deren Funktionalität bzw. Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind aktuell mit der BITV 2.0 nicht konform. Diese Einschätzung beruht auf der vereinfachten Überwachung des Webauftrittes vom 15.03.2021 durch den BFIT-Bund gemäß §12c Absatz 1 des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGG) durch die Firma T-Systems Multimedia Solutions GmbH. Das bedeutet, dass die Anforderungen zur Barrierefreiheit noch nicht vollständig erfüllt werden und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Welche Bereiche sind noch nicht barrierefrei?
Das FLI verfügt über einen sehr umfangreichen und vielfältig gestalteten Webauftritt. Die zahlreichen einzelnen Webseiten und Unterseiten (inkl. Intranet) werden von der Abteilung Kommunikation und IT-Servicegruppe individuell betreut. Der derzeitige Webauftritt des FLI wurde 2015 veröffentlicht und entspricht daher nur teilweise dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit nach BITV 2.0.
Wir bemühen uns, die Webseite schrittweise auf einen barrierefreien Auftritt umzustellen. Neue Seiteninhalte werden bereits jetzt vor Veröffentlichung auf ihre Barrierefreiheit geprüft.
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen vereinzelt noch Mängel. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind diverse Anpassungen geplant und werden zeitnah umgesetzt:
- Die Webseite kann nicht ausschließlich über die Tastatur bedient werden.
- Farben und Kontraste sind in einigen Fällen nicht barrierefrei.
- Teilweise fehlen aussagekräftige Beschreibungen für weiterführende Links.
- Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bilder und Videos.
- Teilweise fehlen Alternativen / Alternativtexte für Bedienelemente und Tabellen.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Nicht alle PDF-Dokumente und MS-Office-Dokumente liegen in einer barrierefreien Form vor.
Das Webseiten-Angebot des FLI enthält keine Informationen in Gebärdensprache.
Unverhältnismäßige Belastung
Es gibt Teilbereiche der Webseite, die nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden können, aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.
1. Teilbereich: Texte
Texte in einfacher Sprache liegen für allgemeine Beschreibungen des Institutes und die Navigation der Webseite vor. Keine weiteren Texte in einfacher Sprache.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Wissenschaftliche Inhalte können nur teilweise in „Leichter Sprache“ beschrieben werden. In den meisten Fällen richten sich die Inhalte der Webseite an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorwissen. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist den nutzenden Zielgruppen und ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet.
Dies ist zum Beispiel beim Forschungsfokus, den Beschreibungen der Forschungsgruppen und Core Facility-Einrichtungen, auf speziellen Projektseiten und bei Pressemitteilungen der Fall. Die Abteilung Kommunikation achtet dennoch auf eine klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte.
2. Teilbereich: Grafiken mit Text
Auf einigen Seiten sind Grafiken mit Text zu finden.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die Grafiken und Illustrationen auf der Webseite dienen zumeist der Darstellung wissenschaftlicher Prozesse und Inhalte, die größtenteils im Text beschrieben sind, sich aber generell an ein Fachpublikum mit entsprechendem Vorkenntnissen richten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.11.2021 erstellt und am 03.01.2023 überprüft.
Feedback zur Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Mängel oder Verbesserungen in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite (www.leibniz-fli.de) auffallen, dann kontaktieren Sie bitte die Abteilung Kommunikation des FLI per Post, Telefon oder E-Mail bzw. nutzen das Kontaktformular am Ende der Seite:
Leibniz-Institut für Alternsforschung - Fritz-Lipmann-Institut e.V. (FLI)
Beutenbergstraße 11
D-07745 Jena
Telefon: +49(0)3641-65-6378
E-Mail: presse(at)leibniz-fli.de
Wir sind für Hinweise und Verbesserungsvorschläge stets dankbar und werden Ihre Korrekturwünsche und Vorschläge zeitnah prüfen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Webseite (www.leibniz-fli.de) benachteiligt zu sein, oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: +49 (0)361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb(at)tmasgff.thueringen.de
Kontaktformular
Wenn Sie Fragen zu unserer Website oder zu möglichen Barrieren haben, wenden Sie sich bitte an uns.
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