Tierschutz am FLI
Tierschutz bedeutet eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen der verwendeten Versuchstiere zu übernehmen. Am FLI sorgen deshalb spezifisch ausgebildete Tierpfleger und Tierärzte dafür, dass die Lebensbedingungen unserer Tiere innerhalb einer Versuchstierhaltung tierartgerecht sind, d.h. dass auf das Wohlbefinden der Tiere geachtet wird. Tierversuche erfolgen nur dann, wenn es unerlässlich ist, d.h. wenn keine andere Möglichkeit besteht, neue Erkenntnisse zu ermitteln. Dies ist der Fall, wenn Forschungsergebnisse durch keine andere Methode, wie Zellkulturen oder Computermodelle - sog. Alternativmethoden - gewonnen werden können.
Tierschutz am FLI beinhaltet, dass ein Versuchstier im Experiment möglichst wenig Schmerzen oder Leiden erfahren muss, z.B. durch eine tiermedizinische Versorgung mit Schmerzmitteln. Sachkundige Wissenschaftler führen Eingriffe und Behandlungen am Tier entsprechend tiermedizinisch etablierten Verfahren und Techniken aus. Der Tierschutzbeauftragte, meistens ein Tierarzt, berät und begleitet die tierexperimentellen Arbeiten. Ein Tierschutzbeauftragter prüft sehr genau, dass kein Tier unnötig in ein Tierexperiment genommen wird und kontrolliert, dass kein Tier im Versuch unnötig leidet. Unter Verwendung von Alternativmethoden (Zellkultur) werden am FLI Tierversuche in einigen Fällen vermieden, weil damit bereits einzelne Fragestellungen außerhalb eines Organismus sich beantworten lassen. Zum heutigen Stand kann man noch nicht völlig auf biomedizinische Untersuchungen im Tier verzichten. Diese Versuche werden deshalb vor allem zur Erforschung von Krankheiten wie Krebs, Diabetes mellitus oder erblich bedingten Erkrankungen (z.B. Muskeldystrophie) durchgeführt, denen komplexe biologische Entstehungsprozesse zugrunde liegen.
Die Lebens- und Haltungsbedingungen der Versuchstiere am FLI unterliegen dem Grundsatz des Tierwohles. Die Tierversorgung und -pflege wird von fachlich spezifisch ausgebildeten Tierpflegern durchgeführt. Die Verantwortung und Aufsicht über die Tierhaltung hat die jeweilige Tierhausleitung (am FLI: Maus und Fisch). Sie sorgt in Zusammenarbeit mit institutsinternen Tierärzten für tierartgerechte Haltungsbedingungen, entsprechend den speziesspezifischen Tierwohl-Bedürfnissen (Nestbau, Klettern). Alle Wissenschaftler und Mitarbeiter im tierexperimentellen Bereich sind fachspezifisch in der Versuchstierkunde ausgebebildet.
Zum Schutz der Versuchstiere unterliegen Tierversuche in Deutschland strengen Regularien. Jeder beantragte Tierversuch durchläuft ein mehrstufiges Prüfungsverfahren. Dieses Prüfungsverfahren folgt dem weltweit gültigem 3R-Prinzip. In diesem Verfahren prüft ein am FLI berufener Tierschutzbeauftragter und im zweiten Schritt die Behörde zusammen mit einer unterstützenden Kommission den Antrag. Vor allem wird dabei die wissenschaftliche Notwendigkeit/Unerlässlichkeit des Tierversuches auf Grund fehlender Alternativmethoden geprüft, und auch, ob die ethische Vertretbarkeit gegenüber dem Grundrecht eines Tieres auf Unversehrtheit gegeben ist. Zusätzlich prüft die zuständige Behörde eingehend, ob die zu erwartende Belastung eines Tieres im Tierversuch möglichst gering ist, aber auch die Plausibilität, inwieweit die verwendete Anzahl von Versuchstieren tatsächlich notwendig ist.
Kontakt
Dr. Beate Hoppe
Tierschutzbeauftragte
+49 3641 65-6605