Tierschutzausschuss
Ebenfalls gesetzlich verankert ist, dass es zusätzlich zu(m) Tierschutzbeauftragten an Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, einen Tierschutzausschuss geben muss.
Mitglieder des Tierschutzausschusses sind am FLI ein oder mehrere Tierhausleiter, Tierschutzbeauftragte sowie gewählte Tierpfleger und Wissenschaftler. Dieses Gremium hat die Aufgabe den/die Tierschutzbeauftragten bei der Erfüllung der Aufgaben zur Wahrung des Tierschutzes zu unterstützen, indem gemeinsam tierschutzrelevante Regelungen entschieden und Maßnahmen festgelegt werden, um den Tierschutz am FLI sicherzustellen und zu verbessern.
Beispielhaft arbeiten wir an folgenden Themenschwerpunkten:
- Möglichkeiten von Enrichment/Ausstattung im Käfig bei Maus und im Tank beim Fisch
- Optimierung im Handling der Tiere
- Spezifität von DNA-Analysen mittels nicht invasiver Methoden
- Etablierung einer Schmerzbehandlung beim Fisch.