Tierschutz am FLI

Wer Tierschutz ernst nimmt, übernimmt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen der verwendeten Versuchstiere. Am FLI sorgen deshalb speziell ausgebildete Tierpfleger/innen sowie Tierärztinnen und Tierärzte dafür, dass die Lebensbedingungen für die Tiere in der Versuchstierhaltung tierartgerecht sind und dass auf das Wohlbefinden der Versuchstiere besonders geachtet wird.

Tierversuche erfolgen nur dann, wenn sie unerlässlich sind. Dies ist der Fall, wenn neue Forschungsergebnisse nicht durch andere Methoden gewonnen werden können – etwa durch Experimente mit Zellkulturen, durch Computermodelle oder weitere Alternativmethoden.

Tierschutz am FLI beinhaltet, dass ein Versuchstier im Experiment schonend behandelt wird. Es soll so wenig Schmerzen oder Leiden wie möglich erfahren und wird, wenn nötig, adäquat mit Schmerzmitteln versorgt. Bei einem Experiment führen Wissenschaftler/innen die notwendigen Eingriffe und Behandlungen am Tier entsprechend der tiermedizinisch etablierten Verfahren und Techniken durch. Der/die Tierschutzbeauftragte, in der Regel eine Tierärztin oder ein Tierarzt, berät und begleitet diese tierexperimentellen Arbeiten. Tierschutzbeauftragte achten genau darauf, dass kein Tier zu viel für ein Tierexperiment verwendet wird, und sie stellen sicher, dass kein Tier im Versuch unnötig leidet.

Durch die Anwendung alternativer Methoden können am FLI zwar immer wieder Tierversuche vermieden werden. Bis jetzt kann die biomedizinische Forschung aber noch nicht völlig auf Experimente und Untersuchungen mit und am Tier verzichten, vor allem wenn es um die Erforschung von Krankheiten wie Krebs und Diabetes oder von systemischen Erkrankungen und Veränderungen während der Alterung geht, denen jeweils komplexe biologische Entstehungsprozesse zugrunde liegen.

Die Lebens- und Haltungsbedingungen der Versuchstiere am FLI unterliegen dem Grundsatz des Tierwohls. Die Versorgung und Pflege der Tiere übernehmen ausgebildete Tierpfleger/innen. Die Tierhausleitungen, promovierte Wissenschaftler/innen oder promovierte Tierärzte/innen, haben die Verantwortung und Aufsicht über die jeweilige Tierhaltung (am FLI: Maus und Fisch). Sie sorgen in Zusammenarbeit mit den institutsinternen Tierärztinnen und Tierärzten für die artgerechte Haltung entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart (beispielsweise bei Mäusen: Nestbau, Versteckmöglichkeiten, sozialer Kontakt zu Artgenossen, Nagematerial). Alle Forschenden und auch alle weiteren Mitarbeitenden im tierexperimentellen Bereich sind in Versuchstierkunde ausgebildet.

Zum Schutz der Versuchstiere unterliegen Tierversuche in Deutschland strengen Regularien. Jeder Tierversuch muss bei der zuständigen Behörde – im Fall des FLI beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)  – beantragt werden. Der Antrag durchläuft ein mehrstufiges Prüfungsverfahren, das dem weltweit gültigen 3R-Prinzip folgt. Zunächst prüfen am FLI berufene Tierschutzbeauftragte den Antrag, in einem zweiten Schritt prüft die Behörde zusammen mit einer unterstützenden Kommission. Dabei wird vor allem hinterfragt, ob die wissenschaftliche Notwendigkeit/Unerlässlichkeit eines Tierversuches gegeben ist, ob also aufgrund der Fragestellung tatsächlich keine alternativen Methoden infrage kommen. Außerdem prüft die Behörde, ob das Tierexperiment gegenüber dem im Grundgesetz (§ 20) und im Tierschutzgesetz (§1) festgeschriebenen Schutz der Tiere vertretbar ist, und sie kontrolliert, ob die zu erwartende Belastung eines Tieres im Tierversuch im akzeptablen Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn steht. Darüber hinaus bewertet sie, inwieweit die verwendete Anzahl von Versuchstieren tatsächlich notwendig ist, um aussagekräftige Forschungsergebnisse zu erhalten (Plausibilität), und prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die tatsächliche Belastung der Tiere im Versuch zu verringern (z.B. Gabe von Schmerzmitteln oder Gewöhnung an den Menschen durch Tiertraining).

Kontakt

Dr. Patricia Schmidt
Tierschutzbeauftragte
+49 3641 65-6723 tierschutz@~@leibniz-fli.de

Viviane Ständert
Tierschutzbeauftragte
+49 3641 65-6011 tierschutz@leibniz-fli.de

Mehr Informationen

Link zur Webseite "Tierversuche verstehen"