Die Ombudspersonen am FLI

Prof. Christoph Englert und Dr. Susann Groth sind die Ombudspersonen am FLI. Deren Aufgabe ist es, Wissenschaftler und Studenten in Fragen Guter Wwissenschaftlicher Praxis (GWP) und hinsichtlich deren Einhaltung zu beraten.

Die Ombudspersonen stehen allen als vertraulicher Ratgeber zur Verfügung, die einen Verdacht auf einen Verstoß gegen die Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis hegen.

Aufgaben

Eine Ombudsperson steht grundsätzlich als Ansprechpartner für allgemeine Fragen zu den Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung. Sollten darüber hinaus konkrete Hinweise auf mögliche Verletzungen der Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis vorgetragen werden, berät die Ombudsperson alle beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem Ziel, die Vorwürfe aufzuklären und die Wiederherstellung Guter Wissenschaftlicher Praxis zu bewirken. Ziel dabei ist es, einen Konflikt zwischen den Beteiligten durch eine Vermittlung beizulegen, wobei eine Konfliktlösung immer nur nach Maßgabe der Regeln Guter Wissenschaftlicher Praxis erfolgen kann.

Anliegen, die an die Ombudsperson herangetragen werden, werden grundsätzlich strikt vertraulich behandelt. Weitere Personen, Institutionen oder Leitungsgremien werden von der Ombudsperson nur dann einbezogen, wenn das Einverständnis der beteiligten Parteien vorliegt oder wenn dies nach den "Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis" zur Aufklärung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens geboten ist. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller in ein Verfahren involvierten Personen. Sie gilt deshalb auch über den Abschluss eines Falles hinaus.

Grundlagen

Die Verfahrensrichtlinien des FLI, der Leibniz-Gemeinschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind Grundlage der Arbeit der Ombudspersonen am FLI:

  • Regeln zur Guten Wissenschaftlichen Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am FLI [pdf]
  • Leitlinie Gute Wwissenschaftliche Praxis in der Leibniz-Gemeinschaft [pdf]
  • DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis - Kodex [pdf]

Die DFG hat 1999 zusätzlich zu den lokalen Ombudspersonen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen einen Ombudsmann für die Wissenschaft eingesetzt, um eine alternative Möglichkeit zur Beratung und Vermittlung zu schaffen. Anfragenden Personen steht es frei, ob sie sich an den Ombudsmann für die Wissenschaft oder an die lokale Ombudsperson wenden.

Auch die Leibniz-Gemeinschaft hat eine zentrale Ombudsperson. Sie prüft Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen derzeitige und ehemalige Mitarbeiter von Mitgliedseinrichtungen und veranlasst gegebenenfalls die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß den geltenden Leitlinien.

Kontakt

Prof. Dr. Christoph Englert
Ombudsperson
christoph.englert@~@leibniz-fli.de
03641 65-6042

Dr. Susann Groth
Ombudsperson
susann.groth@~@leibniz-fli.de
03641 65-6073