Selbstanzeige wegen nicht genehmigter Tierversuche – Stellungnahme des FLI

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Das Leibniz-Institut für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut (FLI) in Jena hat am 8. Januar 2016 beim Landesamt für Verbraucherschutz Fehler bei der Anmeldung von Tierversuchen in 2 Fällen angezeigt. Die Versuche wurden eingestellt und Maßnahmen für die zukünftige Vermeidung von Fehlern ergriffen. Am 10. Mai 2016 erfolgten diesbezüglich Durchsuchungen des Instituts durch das LKA Thüringen. Die Ermittlungen richten sich gegen einzelne Mitarbeiter des Instituts.

Am 10. Mai 2016 durchsuchten Beamte des LKA Thüringen Büroräume und Tierhaltungsbereiche des Leibniz-Instituts für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut (FLI) in Jena. Die zuständigen Behörden ermitteln gegen das FLI im Wesentlichen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Die Ermittlungen richten sich gegen einzelne Mitarbeiter des Instituts. 

Im Dezember wurde die Institutsleitung des Leibniz-Instituts für Alternsforschung – Fritz-Lipmann-Institut (FLI) von den internen Kontrollinstanzen über Fehler bei der Anmeldung von Tierversuchen im zweiten Halbjahr 2015 informiert. Das FLI hat die Fehler bei der Anmeldung der Versuche am 8. Januar 2016 beim zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz angezeigt. Beide Forschungsvorhaben wurden gestoppt und werden erst fortgesetzt, wenn die zwischenzeitlich beantragte behördliche Genehmigung vorliegt. Das FLI arbeitet bei der Aufklärung der jetzigen Vorwürfe eng mit dem zuständigen Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz und der zuständigen Staatsanwaltschaft zusammen. 

Mauslinien für die Untersuchung von altersbedingten Erkrankungen

Im Rahmen der Alternsforschung am FLI wird u.a. die Entstehung und Behandlung zahlreicher alternsassoziierter Krankheiten untersucht. Dabei spielen Mutationen und die Fehlregulation von spezifischen Genen eine entscheidende Rolle. Wie die Fehlregulation bzw. Mutation der betroffenen Gene zur Krankheitsentstehung im Alter führt, ist nicht bekannt. Die Herstellung von genetischveränderten Mauslinien, in denen die notwendigen Genveränderungen vorliegen, ist für die Untersuchung der Krankheitsentstehung und damit auch für die Entwicklung von zukünftigen Therapien unabdingbar.

Durch individuelle Fehler und einen Personalwechsel innerhalb der Arbeitsgruppen waren die eingereichten Tierversuchsanträge in 2 Fällen jedoch unvollständig oder versäumt worden. Die für die regelgerechte Beantragung von Tierversuchen sowie den Tierschutz verantwortliche Tierschutzkommission am FLI hat beide Fehler aufgeklärt und das Institut hat Maßnahmen ergriffen, um Fehler dieser Art zukünftig zu vermeiden. So wurde im Januar diesen Jahres ein Tierarzt am Institut eingestellt, um die Einhaltung der behördlichen Regularien und der Tierschutzrichtlinien bei allen Versuchen sicherzustellen.

Die Institutsleitung ist erschüttert über die Anschuldigungen und sichert den Untersuchungsbehörden ihre bestmögliche Unterstützung zur lückenlosen Aufklärung zu.

Hintergrundinformation: Tierschutz am FLI

Als eines von rund 20 aus 88 Leibniz-Instituten, die bei ihrer Grundlagenforschung auch auf Tierversuche angewiesen sind, nimmt das FLI die Verantwortung für das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Tiere sehr ernst. Tierversuche erfolgen nur dann, wenn es unvermeidlich ist, d.h. wenn die Ergebnisse durch keine andere Methode – etwa Zellkulturen oder Computermodelle – gewonnen werden können.

Zum Schutz der Versuchstiere unterliegen Tierversuche in Deutschland strengen Regularien und müssen in einem langwierigen Prozess für jeden Versuch stets neu beantragt werden (siehe dazu eine erklärende Animation der Leibniz-Gemeinschaft unter www.youtube.com). Die zuständige Behörde prüft eingehend, dass der Tierversuch unerlässlich ist, das Tier so gering wie möglich beeinflusst und nur die absolut notwendige Anzahl von Versuchstieren verwendet wird. Darüber hinaus gibt es an allen Leibniz-Instituten Tierschutzkommissionen sowie einen Tierschutzbeauftragten, die die Einhaltung der strengen Regularien überwachen.

Die beiden am FLI aufgetretenen Fälle unvollständiger oder versäumter Anträge sind Einzelfälle, die durch die enge und verantwortungsvolle Überwachung der FLI-Tierschutzkommission aufgefallen sind und lückenlos aufgeklärt wurden, sowie zu Maßnahmen geführt haben, die derartige Versäumnisse in Zukunft vermeiden.

Kontakt

Prof. Dr. Lenhard Rudolph, Wissenschaftlicher Vorstand des FLI
Tel.: 03641-656350, E-Mail: vorstand@~@leibniz-fli.de

Dr. Evelyn Kästner, Leiterin Kommunikation
Tel. 03641-656373, E-Mail: evelyn.kaestner@~@leibniz-fli.de