Welche Gesetze regeln Tierversuche in Deutschland?

Tierschutzgesetz

In Deutschland gibt es seit 1972 ein Tierschutzgesetz (LINK). Es schützt alle Tiere – auch Versuchstiere. 

Das Gesetz wurde 2006, 2013 und 2021 überarbeitet mit dem Ziel, das Wohl der Tiere zu schützen. In §1 heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." 

Somit lässt das Tierschutzgesetz Tierversuche zu – soweit „vernünftige Gründe“ vorliegen. Solche, vor dem Gesetz gültige „vernünftige Gründe“ sind in § 7a aufgeführt. Dazu zählen unter anderem die Grundlagenforschung oder andere Forschung, die die „Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden bei Menschen oder Tieren“ zum Ziel hat.


Richtlinie 2010/63/EU und Tierschutzversuchstierverordnung

Der Tierschutz soll in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union möglichst die gleichen Anforderungen stellen. Dadurch sind auch die wissenschaftlichen Ergebnisse von Tierversuchen besser vergleichbar. Die 2010 erlassene Richtlinie der Europäischen Union „Zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ (LINK) ist mittlerweile in allen EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt worden. 

So wurde in Deutschland im Jahr 2013 das Tierschutzgesetz novelliert und das Tierschutzrecht durch die Tierschutz-Versuchstierverordnung weiter konkretisiert. Im Jahr 2021 erfolgten erneut Anpassungen und Aktualisierungen.

Meilensteine des Tierschutzrechts (Quelle: Tierversuche verstehen)