Wer genehmigt Tierversuche?

Um einen Tierversuch in Deutschland durchzuführen, bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Behörde. Für das FLI ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) zuständig, eine obere Landesbehörde des Freistaates Thüringen.

Das Antragsgenehmigungsverfahren beginnt, indem der oder die Wissenschaftler/in einen Tierversuchsantrag ausfüllt. In diesem Antrag ist detailliert und umfassend zu erläutern, warum das Tierversuchsvorhaben unerlässlich ist, um eine bestimmte wissenschaftliche Fragestellung zu beantworten, und weshalb dafür Tiere eingesetzt werden sollen. Das heißt, der/die Wissenschaftler/in muss immer zuerst prüfen, ob zur Beantwortung der Fragestellung anstelle des Tierversuchs nicht andere Methoden angewendet werden können. Außerdem müssen Antragsteller/innen darlegen, dass sie ausgiebig geprüft haben, ob die Fragestellung nicht woanders auf der Welt schon einmal untersucht wurde. Darüber hinaus wird verlangt, dass der Tierversuch unter Berücksichtigung der 3R-Prinzipien stattfindet (siehe oben).

Im nächsten Schritt wird der Tierversuchsantrag entsprechend der oben genannten Gesichtspunkte durch den/die Tierschutzbeauftragte/n des FLI geprüft. Diese/r berät die Antragsteller/in und macht Vorschläge im Hinblick auf die Umsetzung des Tierschutzes. 

Zusammen mit dem Tierversuchsantrag schicken die Tierschutzbeauftragten dann ihre unabhängige Bewertung (Stellungnahme) des geplanten Tierversuchs an die zuständige Behörde. Diese prüft den Antrag und wird dabei von einer Tierschutzkommission (der sogenannten §15-Kommission) fachlich beratend unterstützt. Dieser Kommission gehören Fachleute wie Wissenschaftler/innen, Ethiker/innen, Statistiker/innen und nicht-wissenschaftliche Vertreter/innen von Tierschutzorganisationen an. Sie bewerten Anträge ebenfalls nach den oben genannten Kriterien. Nur wenn ein Antrag alle tierschutzrechtlich relevanten Kriterien erfüllt, wird er genehmigt.

Sobald ein Antrag genehmigt wurde, darf der Tierversuch durchgeführt werden. Weitere Kontrollen finden während der Durchführung und zu der Dokumentation des Tierversuchs statt – intern durch den/die Tierschutzbeauftragten und extern durch das Veterinäramt. Die amtstierärztlichen Kontrollen sind zum Teil unangekündigte Vor-Ort-Besichtigungen.

 Zusätzlich werden Zwischen- und Abschlussberichte von den Wissenschaftler/innen eingefordert, die Daten und Fakten zum Verlauf des Tierversuches dokumentieren. Sollten bei den Kontrollen durch Tierschutzbeauftragte oder das Veterinäramt Abweichungen festgestellt werden, kann der Tierversuch unmittelbar gestoppt werden.

Übersicht, wie ein Tierversuchsantrag abläuft (Quelle: Tierversuche verstehen)