Tierschutz am FLI

Wir nehmen den Tierschutz ernst und übernehmen eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen unserer Versuchstiere. Am FLI sorgen speziell ausgebildete Tierpflegerinnen und Tierpfleger sowie Tierärztinnen dafür, dass die Lebensbedingungen für die Tiere in der Versuchstierhaltung tierartgerecht sind und dass auf das Wohlbefinden der Versuchstiere besonders geachtet wird.

Tierversuche erfolgen nur dann, wenn sie unerlässlich sind. Dies ist der Fall, wenn neue Forschungsergebnisse nicht durch andere Methoden gewonnen werden können – etwa durch Experimente mit Zellkulturen, durch Computermodelle oder weitere Alternativmethoden.

Tierschutz am FLI beinhaltet, dass ein Versuchstier im Experiment schonend behandelt wird. Es soll so wenig Schmerzen oder Leiden wie möglich erfahren und wird, wenn nötig, adäquat mit Schmerzmitteln versorgt. Bei einem Experiment führen Wissenschaftler/innen die notwendigen Eingriffe und Behandlungen am Tier entsprechend der tiermedizinisch etablierten Verfahren und Techniken durch. Der/die Tierschutzbeauftragte, in der Regel eine Tierärztin oder ein Tierarzt, berät und begleitet diese tierexperimentellen Arbeiten. 

Tierschutzbeauftragte achten genau darauf, dass kein Tier zu viel für ein Tierexperiment verwendet wird, und sie stellen sicher, dass kein Tier im Versuch unnötig leidet.

Durch die Anwendung alternativer Methoden können am FLI auch immer wieder Tierversuche vermieden werden. Bis jetzt kann die biomedizinische Forschung jedoch noch nicht völlig auf Experimente und Untersuchungen mit und am Tier verzichten, vor allem wenn es um die Erforschung von Krankheiten wie Krebs und Diabetes oder von systemischen Erkrankungen und Veränderungen während des Alterungsprozesses geht, dem jeweils komplexe biologische Entstehungsprozesse zugrunde liegen.

Die Lebens- und Haltungsbedingungen der Versuchstiere am FLI unterliegen dem Grundsatz des Tierwohls. Die Versorgung und Pflege der Tiere übernehmen ausgebildete Tierpfleger/innen. Die Tierhausleitungen, promovierte Wissenschaftler/innen oder promovierte Tierärzte/innen, haben die Verantwortung und Aufsicht über die jeweilige Tierhaltung (am FLI: Maus und Fisch). 

Sie sorgen in Zusammenarbeit mit den institutsinternen Tierärztinnen und Tierärzten für die artgerechte Haltung entsprechend den Bedürfnissen der jeweiligen Tierart (beispielsweise bei Mäusen: Nestbau, Versteckmöglichkeiten, sozialer Kontakt zu Artgenossen, Nagematerial). Alle Forschenden und auch alle weiteren Mitarbeitenden im tierexperimentellen Bereich sind in Versuchstierkunde ausgebildet.

Abbildung: Verfahren zur Beantragung eines Tierversuches (Quelle: Website "Tierversuche verstehen")

Zum Schutz der Versuchstiere unterliegen alle Tierversuche in Deutschland strengen Regularien

Jeder Tierversuch muss bei der zuständigen Behörde – im Fall des FLI beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)  – beantragt werden. Der Antrag durchläuft ein mehrstufiges Prüfungsverfahren, das dem weltweit gültigen 3R-Prinzip folgt (-> Tierexperimente am FLI, LINK).

Zunächst prüfen am FLI berufene Tierschutzbeauftragte den Antrag, in einem zweiten Schritt prüft die Behörde zusammen mit einer unterstützenden Kommission. Dabei wird vor allem hinterfragt, ob die wissenschaftliche Notwendigkeit/Unerlässlichkeit eines Tierversuches gegeben ist, ob also aufgrund der Fragestellung tatsächlich keine alternativen Methoden infrage kommen. 

Außerdem prüft die Behörde, ob das Tierexperiment gegenüber dem im Grundgesetz (§ 20) und im Tierschutzgesetz (§1) festgeschriebenen Schutz der Tiere vertretbar ist, und sie kontrolliert, ob die zu erwartende Belastung eines Tieres im Tierversuch im akzeptablen Verhältnis zum möglichen Erkenntnisgewinn steht. Darüber hinaus bewertet sie, inwieweit die verwendete Anzahl von Versuchstieren tatsächlich notwendig ist, um aussagekräftige Forschungsergebnisse zu erhalten (Plausibilität), und prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden, um die tatsächliche Belastung der Tiere im Versuch zu verringern (z.B. Gabe von Schmerzmitteln oder Gewöhnung an den Menschen durch Tiertraining).

Jede Einrichtung, die Tierversuche durchführt - so auch das FLI - muss mindestens eine fachkundige Person benennen, die intern auf die Einhaltung des Tierschutzes achtet und dies auch kontrolliert (Tierschutzbeauftragte). Diese innerbetriebliche Selbstkontrolle ist im Tierschutzgesetz (§ 10) sowie in der Tierschutz-Versuchstierverordnung (§ 5) festgeschrieben und in dieser Form sowohl in Europa als auch weltweit einzigartig.

Die Aufgaben der Tierschutz-beauftragten sind gesetzlich geregelt. Sie dürfen nur von ausgebildeten Tierärztinnen und Tierärzten ausgeübt werden, die eine Weiterbildung in Versuchstierkunde absolviert haben, ein eigener wissenschaftlicher Fachbereich innerhalb der Tiermedizin. 

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Tierschutzbeauftragte in der Ausübung ihrer Tätigkeit weisungsfrei und unabhängig sind. Das heißt, dass Tierschutzbeauftragte ihre Bedenken und Vorschläge unmittelbar dem Vorstand/der Institutsleitung vortragen können. Sollten sie den Abbruch eines Tierversuches anordnen, muss dem Folge geleistet werden, und den Tierschutzbeauftragten dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

Die Hauptaufgaben eines Tierschutzbeauftragten sind:

  • Sicherstellung der Einhaltung des Tierschutzes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Bedingungen und Auflagen
  • Hinwirken auf die Umsetzung des 3R-Konzeptes
  • Beratung der Wissenschaftler/innen hinsichtlich der Planung, Durchführung und Dokumentation von Tierversuchen
  • Kommunikation mit den Behörden
  • Kontrolle der Versuchstierhaltung und der Versuchsdurchführung mit entsprechender Dokumentation
  • Einreichung von Beiträgen in den Tierschutzausschuss
  • Unterstützung bei der Fortbildung von Mitarbeitenden in der Tierpflege sowie des wissenschaftlichen Personals

In Zusammenarbeit mit den Tierschutzbeauftragten überwacht ein Tierschutzausschuss die Einhaltung des Tierschutzes. Die Einsetzung eines solchen Ausschusses ist an Einrichtungen, die Tierversuche durchführen, gesetzlich vorgeschrieben.

Mitglieder des Tierschutzausschusses sind am FLI eine oder mehrere Tierhausleitungen sowie gewählte Tierpfleger/innen und Wissenschaftler/innen. Das Gremium hat die Aufgabe, die Tierschutzbeauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zur Wahrung des Tierschutzes zu unterstützen. Das heißt, beide entscheiden gemeinsam über tierschutzrelevante Regelungen und legen Maßnahmen fest, um den Tierschutz am FLI sicherzustellen und zu verbessern.

Der Tierschutzausschuss am FLI widmet sich unter anderem folgenden Themen:

  • Bessere Ausstattung (Enrichment) des Käfigs bei der Maus und des Aquariums beim Fisch
  • Optimierung beim Umgang mit den Tieren
  • Recherche, Prüfung und Einführung von alternativen Methoden, die Tierversuche ersetzen oder Eingriffe an Tieren überflüssig machen (nicht-invasive Methoden)
  • Effektive Schmerzbehandlung beim Fisch
  • Beratung und Bereitstellung von Informationen zu den oben genannten Punkten für alle Kolleginnen und Kollegen, die mit Tieren in Tierversuchen arbeiten
  • Festlegung interner Arbeitsabläufe zur Überwachung des Wohlbefindens der Tiere

Das FLI kommuniziert transparent und offen über Tierversuche. Das gilt für diese Website genauso wie für unsere Publikationen oder für Medieninformationen. 

Darüber hinaus treten wir bei Veranstaltungen direkt mit der Öffentlichkeit in Dialog – zum Beispiel im Rahmen der Langen Nacht der Wissenschaften in Jena.


Im Jahr 2022 hat sich das FLI der Initiative Transparente Tierversuche angeschlossen. 

Ins Leben gerufen von verschiedenen Wissenschaftsorganisationen, verfolgt die Initiative das Ziel, die transparente und offene Diskussion zur Forschung mit Tieren weiter voranzutreiben.


"Tierversuche verstehen" ist eine Initiative der deutschen Wissenschaft mit dem Ziel, umfassend und fakten-basiert über Tierversuche zu berichten. 

Koordiniert wird diese Initiative von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Das FLI als Teil der Leibniz-Gemeinschaft unterstützt die Initiative "Tierversuche verstehen".

Kontakt

Dr. Patricia Schmidt

Tierschutzbeauftragte

Dr. Viviane Ständert

Tierschutzbeauftragte